Dr. med. Schappert und Schön

Methadon Substitution in Düsseldorf - Informationen und häufig gestellte Fragen
damit Sie sich wieder frei fühlen - ohne Drogen

FAQ´s und häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu unserer Praxis, oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Unser Team ist gerne für Sie da.  Natürlich können Sie uns telefonisch erreichen und einen Termin vereinbaren, oder Sie besuchen uns direkt vor Ort – wir freuen uns auf Sie!
Gemeinsam zum Erfolg – vertrauen Sie auf unsere Expertise
damit Sie wieder ein befreites, gesundes Leben leben ohne illegale Drogen führen können.

Wie kann ich starten?

Für die Substitution ist ein ärztliches Aufnahmegespräch die Voraussetzung.
- Nachweisbarer Opiatmissbrauch (Urintest) und Aufnahmegespräch
- Bei laufender Substitution an anderer Stelle / in anderer Praxis ist ein Substitutionsnachweis erforderlich
- Gültiger Krankenversicherungsnachweis (Krankenkassenkarte oder Behandlungsschein durch die Krankenkasse ausgestellt. Ausnahmen sind möglich und müssen besprochen werden)
- Freie Plätze im Programm, bzw. Eintrag auf der Warteliste. Fragen Sie bei uns nach freien Plätzen.
- Schweigepflichtsentbindung gegenüber der betreuenden Psychosozialen Stelle
- Pseudonymisierte Meldung bei der Bundesopiumstelle (BOPST) unter Einhaltung der gültigen Rechtsvorschriften zum Umgang mit persönlichen Daten.
Wir kümmern uns in Ihrem Auftrag um die gesetzliche Anmeldung / Ummeldung /Abmeldung bei der BOPST. Die Meldung erfolgt in Form einer „anonymen“ Mitteilung.

Muss ich für die Substitution etwas bezahlen?

NEIN – Substitutionsmedikamente und Behandlungskosten
Ja - Rezeptgebühren (fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse ggf. nach einer „Befreiung von der Rezeptgebühr“)

Die gesamten Kosten für Substitutionsbehandlung werden durch die jeweilige Krankenkasse des Patienten übernommen. Allerdings muss für Medikamentenverschreibungen in Deutschland eine Zuzahlung für jedes Rezept geleistet werden, dies gilt für alle gesetzlich Versicherten zunächst ohne Ausnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen (Behandlung einer chronischen Erkrankung, geringes Einkommen, u.a.) wird die Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung aussprechen. Dazu ist meist ein Besuch bei der Krankenkasse notwendig, die Kasse informiert auch gerne über die Bedingungen.

Rezeptgebühren in entstehen monatlich, Sie erhalten eine Rechnung von der Apotheke – außer Sie sind „befreit“.
Wir weisen unsere Patienten regelmäßig daraufhin, dass sich eine Befreiung von den Rezeptgebühren lohnt, da meist ein Anspruch besteht.
Wir erheben in der Praxis keine Rezeptgebühren oder Pauschalzahlungen und nehmen auch kein Geld entgegen. Die Zuzahlung muss an die Apotheke geleistet werden.

Sprechen Sie uns oder die Psychosozialen Betreuung an.

„Taxischein“ oder Fahrgeld, um in die Praxis zu kommen?

Die Krankenkassen erstatten einen Transport zur Substitution entsprechend der derzeit gültigen Rechtslage nicht!

Häusliche Vergabe durch Pflegedienst bei schwerer Krankheit

Die gesetzlichen Bestimmungen erlauben eine häusliche Vergabe des Substitutionsmittels bei schwerer Krankheit – sprechen Sie uns an.

Was passiert, wenn ich es vergesse / nicht komme

Bitte melden Sie sich telefonisch (Link), wenn Sie es zu den Öffnungszeiten (Link) nicht schaffen zur Vergabe zu kommen – wir besprechen dann, was möglich ist.

Schweigepflicht, Angehörige, Arbeitgeber, Dritte?

Die Substitutionsbehandlung ist eine ärztliche Behandlung und unterliegt somit der Schweigepflicht. Somit werden wir mit niemanden über Sie sprechen und niemanden Auskunft geben über Sie geben. Allerdings empfehlen wir dringend Angehörige zu informieren. Es kann sich auch lohnen den Arbeitgeber ebenfalls zu informieren.

Was passiert, wenn ich Beikonsum habe?

Wir werden dann intensiv mit Ihnen sprechen und nach Lösungen suchen.

Was ist mit Alkohol?

Wir kontrollieren stichprobenartig und bei Anlass mittels eines Atemtestgerätes. Sollte ein hoher Alkoholgehalt in Ihrer Atemluft festgestellt werden, wird es passieren, dass wir Ihnen das Substitutionsmittel nicht aushändigen werden.

Werde ich getestet?

Regelmäßige Urinkontrollen auf sog. Beikonsum sind regelmäßiger Bestandteile einer Substitutionsbehandlung in allen Praxen und substituierenden Stellen.

„Ich habe gehört, dass mit Cannabis substituiert wird…“

Diese Frage wird vermehrt gestellt. Eine Cannabis Therapie ist normalerweise nicht Bestandteil eines Substitutionsprogrammes. Es gibt Ausnahmefälle, in denen nach Antragstellung eine begleitende Cannabis Verordnung erfolgen kann. Denn, in jüngerer Zeit hat sich die Meinung geändert, dass das Therapieziel der Substitution die totale Abstinenz sein muss. Vielmehr stehen Lebensqualität und die Behandlung von Begleiterkrankungen im Vordergrund.